Kosten

Kosten für unsere Arbeit

Bei Luijten Advocaten berechnen wir in der Regel einen festen Stundensatz. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können wir auch direkt über Ihre Versicherung arbeiten. Darüber hinaus bieten wir finanzierte Prozesskostenhilfe für die folgenden Rechtsgebiete an: Personen- und Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und allgemeines Schuldrecht. In Ausnahmefällen ist dies auch für das Erbrecht möglich.

Wichtige Informationen zu unseren Gebühren und zur Abrechnung auf Honorarbasis:

  • Wir erfassen die Arbeit pro 6-Minuten-Block.
  • Die Reisezeit wird nach dem üblichen Stundensatz berechnet.
  • In den meisten Fällen verlangen wir eine Vorauszahlung, sofern nicht anders vereinbart.
  • Die Rechnungen werden in regelmäßigen Abständen verschickt.

Subventionierte Prozesskostenhilfe

Die Regierung bietet Prozesskostenhilfe für weniger wohlhabende Personen an. Auf der Website des Legal Aid Board (www.rechtsbijstand.nl) können Sie Ihre Anspruchsberechtigung prüfen und Ihren eigenen Beitrag berechnen. Dazu werden Ihr Einkommen und Vermögen von vor zwei Jahren herangezogen.

Ihr zuständiger Anwalt wird in einem ersten Gespräch mit Ihnen prüfen, ob Sie für eine Prozesskostenhilfe in Frage kommen. So können wir gemeinsam feststellen, ob diese Regelung auf Ihren Fall anwendbar ist.

Wenn Sie glauben, dass Sie anspruchsberechtigt sind, bringen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Adressdaten (z. B. eine Kopie Ihres Reisepasses) sowie Ihre BSN-Nummer mit. Das Amt für Prozesskostenhilfe kann dann über die Steuerverwaltung Ihr zu versteuerndes Einkommen von vor zwei Jahren erfragen und den Zuschlag und die Höhe des Eigenbeitrags festlegen.

Etwaige zusätzliche Kosten

In einigen Fällen berechnen wir auch sogenannte Out-of-Pocket-Kosten. Diese umfassen:

  • Gerichtsgebühren in Verfahren
  • Gebühren, z. B. Gebühren für Auszüge
  • Kosten von Gerichtsvollziehern oder Sachverständigen

 

Es können auch zusätzliche Kosten entstehen, wenn Gelder über einen längeren Zeitraum auf unserem Fremdgeldkonto geparkt werden müssen.

Anmerkung: Wenn Sie das Verfahren verlieren, können Ihnen auch Gerichtskosten auferlegt werden. In diesem Fall müssen Sie (einen Teil) der Kosten der Gegenpartei tragen, z. B. Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Zeugenauslagen.