Zivilrecht für Jugendliche

Jugendstrafrecht

Über die Jugendgerichtsbarkeit

Manchmal findet man sich als Elternteil in einer Situation wieder, in der man sich Sorgen um die Entwicklung oder die Sicherheit seines Kindes oder seiner Kinder macht. Dies kann einschneidend sein und Gefühle der Hilflosigkeit, Traurigkeit oder Unsicherheit hervorrufen. Oft wird zunächst versucht, mit Hilfe der Kommune Unterstützung zu finden. Wenn sich diese freiwillige Hilfe als unzureichend erweist, kann der Kinderschutzrat oder das Bureau Jeugdzorg eine Untersuchung einleiten und beim Kindergericht eine Kinderschutzmaßnahme beantragen, z. B. eine Überwachungsanordnung (OTS) oder in einigen Fällen eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses.

Unsere Anwälte für Jugendrecht sorgen dafür, dass Ihre Stimme gehört wird und Ihre Rechte geschützt werden. Wir erklären Ihnen klar und deutlich, was passiert, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie die Interessen Ihres Kindes schützen können. In vielen OTS- und Heimunterbringungsfällen können unsere Bemühungen durch subventionierte Prozesskostenhilfe (pro bono) praktisch kostenlos erfolgen.

 

Frau Richterin berät derzeit Klienten bei ihren Anträgen auf gerichtliche Verfahren und Rechtsberatung
statuette der göttin der justiz ein symbol für ehrlichkeit und anstand rechtsdienstleistungen und -hilfe

Persönliche und fachliche Unterstützung

Darüber hinaus können wir Sie auch unterstützen, wenn eine Maßnahme bereits ausgesprochen wurde, z. B. bei Anträgen auf Verlängerung des Besuchsrechts oder anderen Anpassungen während einer Unterbringung außerhalb des Elternhauses.

Ob es um die Verhinderung oder Aufhebung einer Betreuungsmaßnahme oder einer Fremdunterbringung geht oder um die Anpassung bestehender Maßnahmen, wir bieten Ihnen persönliche und kompetente Unterstützung. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Jugendzivilrecht stehen wir an Ihrer Seite und vertreten Ihre Interessen vor Gericht, immer mit dem Blick auf das Wohl Ihres Kindes.

Kontakt aufnehmen

Stehen Sie vor einer Überwachungsanordnung oder einer Unterbringung außerhalb des Elternhauses? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch. Gemeinsam werden wir Ihre Situation und die Möglichkeiten prüfen.