Nachbarschaftsrecht

Über das Nachbarrecht

Ihre Nachbarn können Sie auf verschiedene Weise belästigen oder belästigen. Als Nachbarn haben Sie Rechte und Pflichten. Die Regeln des Nachbarrechts schreiben vor, wie man sich gegenüber den benachbarten Eigentümern zu verhalten hat.

Das Gesetz besagt zum Beispiel, dass der Eigentümer eines Hofes die Eigentümer anderer Höfe nicht in rechtswidriger Weise belästigen darf, zum Beispiel durch die Verbreitung von Lärm, Erschütterungen, Gerüchen, Rauch, Gasen oder durch den Entzug von Licht oder Aussicht. In der Praxis kann dies zu Konflikten führen, die Ihr Wohnvergnügen erheblich beeinträchtigen.

Häufige Streitigkeiten im Nachbarrecht

Wir können Sie in einer Vielzahl von nachbarrechtlichen Angelegenheiten unterstützen, darunter:

  • Lärmbelästigung, z. B. durch ständiges Hundegebell, Musik oder Arbeiten;
  • Überschwemmungen aufgrund von Lecks, schlechter Entwässerung oder unsachgemäßem Abfluss von Regenwasser;
  • Beeinträchtigungen durch Anpflanzungen wie überhängende Äste, Wurzelwerk oder übermäßig hohe Bäume und Hecken;
  • Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen, Zäune und Mauern;
  • Eindringen, Verlust der Privatsphäre oder Entzug von Licht;
  • Fragen im Zusammenhang mit Ausgängen, Dienstbarkeiten und der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen.

 

Wir können Ihnen dabei helfen:

  • Rechtsberatung zu Ihrer Position und Ihren Möglichkeiten;
  • Durchführung von Konsultationen oder Verhandlungen mit Nachbarn;
  • Abfassung von Vorladungen und juristischem Schriftverkehr;
  • das Ergreifen einstweiliger Maßnahmen, beispielsweise in einem Eilverfahren;
  • die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens, wenn die Beratung keine Lösung bringt.
shutterstock 2485365737
Business Handshake Deal Gruß Konzept

Praktisch und lösungsorientiert

Nachbarschaftskonflikte sind oft emotional und können sich über einen langen Zeitraum hinziehen. Deshalb bemühen wir uns, wann immer möglich, um eine praktische und dauerhafte Lösung. Manchmal reicht ein gutes Gespräch mit juristischer Unterstützung, manchmal ist ein Gerichtsverfahren unumgänglich. In jedem Fall vertreten wir Ihre Interessen sorgfältig und mit Nachdruck.

N.B.: Wir führen keine Arbeiten im Bereich des Nachbarrechts auf der Grundlage finanzierter Prozesskostenhilfe durch.

Kontakt aufnehmen

Leiden Sie unter stechendem Lärm, Wasser- oder Pflanzbelästigung oder haben Sie ein anderes nachbarrechtliches Problem? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch. Gemeinsam schauen wir uns Ihre Situation und die Möglichkeiten an.