Das Mietrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Bei der Anmietung oder Verpachtung einer Wohnung, eines Geschäftslokals oder einer anderen Immobilie werden Vereinbarungen getroffen, die den Gesetzen und Vorschriften sowie der aktuellen Rechtsprechung entsprechen müssen. In der Praxis führen jedoch Unklarheiten oder unterschiedliche Auslegungen regelmäßig zu Konflikten. Denken Sie an Streitigkeiten über die Höhe der Miete, überfällige Wartungsarbeiten, Zahlungsprobleme, die Beendigung des Mietverhältnisses oder die Frage, was die Parteien voneinander erwarten können.
Unsere Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Mietrechts. Wir beraten und begleiten sowohl Mieter als auch Vermieter bei Abschluss, Änderung und Beendigung von Mietverträgen. Im Streitfall stehen wir Ihnen mit entschlossener Rechtsberatung und - falls erforderlich - mit der Führung von Verhandlungen oder Prozessen zur Seite. Unser Ziel ist es immer, eine effektive und dauerhafte Lösung zu erreichen, die den Interessen unserer Mandanten gerecht wird.
Haben Sie einen Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um ein erstes Beratungsgespräch zu führen. Gemeinsam werden wir uns Ihre Situation und die Möglichkeiten ansehen.